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Gewährleistung

Die
Ovital Gesundheitsberatung, Inh. Heike Otte, bietet Ihnen auf alle Artikel 2 Jahre Gewährleistung gemäß der vorliegenden Bestimmungen.
Die vorliegenden Garantiebestimmungen schränken Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher nicht ein und stehen neben den gesetzlichen Rechten des Verbraucherschutzes und des Gewährleistungsrechtes. Sie können also anstatt der gesetzlichen Rechte die Rechte aus der Garantie herleiten oder aber Ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen.

Die Garantiezeit beträgt 1 Jahr und beginnt zum Zeitpunkt der Auslieferung der Ware.

Wenn Sie sich uns gegenüber auf die hier beschriebene Garantie berufen wollen, müssen Sie uns die Ware zuerst zurücksenden. Die Versandkosten für die Rücksendung haben Sie zunächst zu tragen. Sollte unsere Überprüfung einen Garantiefall gemäß diesen Garantiebestimmungen ergeben und wir Ihnen ein Ersatz auf Grund eines Garantiefalls übersenden, werden Ihnen die Portokosten für die günstigste Versandart erstattet.

Bitte senden Sie die Waren unter Bezugnahme auf die Garantie an:

Ovital Gesundheitsberatung
Inh. Heike Otte
Bonetstraße 25
46049 Oberhausen


Bitte legen Sie Ihrer Reklamation eine Fotokopie der Originalrechnung bei. Eine Bearbeitung Ihrer Einsendung ohne Kopie der Originalrechnung ist leider nicht möglich, da wir nur anhand dieses Nachweises die Garantiefrist berechnen können.

Die Garantie umfasst die durch uns zugesicherten Eigenschaften unserer Produkte, wie sie in unseren Leistungs-/Artikelbeschreibungen aufgeführt worden sind. Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Gegenstände und Teile, die einem gebrauchsbedingten Verschleiß unterliegen. Desweiteren ausgeschlossen sind Waren, die einem Mindesthaltbarkeitsdatum unterliegen, welches bereits bei Stellung des Garantieanspruchs überschritten war, oder Mängel, die aufgrund von Umständen eingetreten sind, die aufgrund falscher Nutzung oder aufgrund eines Verhaltens entstanden sind, welches nicht in unseren Verantwortungsbereich fällt.

Nicht unter die von uns gewährten 2 Jahre Gewährleistung fallen auch Schäden oder Mängel, die aus einem nicht vorschriftsmäßigen Gebrauch entstanden sind, einer unsachgemäßen und/oder nicht der Bestimmung entsprechenden Handhabung und/oder aus der mangelnden Beachtung etwaiger Einbauvorschriften resultieren. Wir schließen unsere Gewährleistung auch für die Fälle aus, bei der die Mängel dadurch entstanden sind, dass die jeweiligen Gebrauchsanweisungen nicht befolgt worden sind.

Wir haben das Recht, für den Fall, dass ein spezielles Produkt nicht mehr lieferbar ist, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprodukt zukommen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass ein eingetretener Garantiefall nicht zu einer neuen Garantie führt. Die ursprüngliche Restgarantiezeit gilt auch für das Ersatzprodukt. Selbstverständlich werden durch die nicht verlängerte Garantie die gesetzlichen Rechte auf die Sachmängelgewährleistung nicht eingeschränkt.

Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

 
 
 
 
 
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